Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
HBankDVDV§ 10 Mündlicher Teil
Stand: 01.10.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HBankDVDV/10#abs-1 (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus drei Abschnitten, und zwar aus
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HBankDVDV/10#abs-2 (2) Die Gruppenaufgabe und das strukturierte Interview dienen dazu, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst im Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ und in weiteren Kompetenzbereichen zu ermitteln. Im Fachgespräch wird geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber genügend Fachwissen als Grundlage für die Ausbildung besitzt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HBankDVDV/10#abs-3 (3) Näheres zu den Kompetenzbereichen, ihrer Zuordnung zu den Abschnitten und zur Gewichtung der drei Abschnitte für die Ermittlung der Teilnoten der Kompetenzbereiche nach § 11 Absatz 3 wird in den Auswahlrichtlinien festgelegt.