Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
HBPolVDAufstV§ 24 Repetitorium
Stand: 10.04.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HBPolVDAufstV/24#abs-1 (1) Das Repetitorium dauert zwei Wochen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HBPolVDAufstV/24#abs-2 (2) Das Repetitorium erfolgt an der Bundespolizeiakademie.