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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Stand: 10.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
(1) Das Repetitorium dauert zwei Wochen.
(2) Das Repetitorium erfolgt an der Bundespolizeiakademie.