Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
HBPolVDAufstV§ 11 Bestehen des Auswahlverfahrens
Stand: 10.04.2021
Wer mindestens die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist, erreicht hat, hat das Auswahlverfahren bestanden. Die Mindestpunktzahl ist die Hälfte der insgesamt vergebenen Punkte.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 11 HBPolVDAufstV →
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- OVG Niedersachsen, 04.05.2022 – 5 ME 154/21Zitiert von 1
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