Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
HBPolVDAufstV§ 10 Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren
Stand: 10.04.2021
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- OVG Niedersachsen, 04.05.2022 – 5 ME 154/21Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:
1.
den Ablauf des Auswahlverfahrens,
2.
die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
3.
die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,
4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
5.
die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.