Gesetze / Heimarbeitsgesetz

HAG

§ 27 Pfändungsschutz

Stand: 10.06.2019

Bund

Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.

§ 26 § 28