§ 18 Aufgaben des Heimarbeitsausschusses auf dem Gebiet der Entgeltregelung
Stand: 10.06.2019
Der Heimarbeitsausschuß hat die Aufgaben:
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 18 HAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Göttingen, 23.01.2017 – 3 B 90/17Zitiert von 12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 18 geändert durch Artikel 4g des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
BGBl. 2018 I S. 2651 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.