Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund GtDITZBundVDV § 32 Inkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 29.09.2020 bis 27.11.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.