Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

GtDFmEloAufklVDV

§ 36 Zusammenfassendes Zeugnis der praktischen Ausbildung

Stand: 15.05.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GtDFmEloAufklVDV/36#abs-1 (1) Nach Beendigung der praktischen Ausbildung stellt die oder der Ausbildungsbeauftragte der Anwärterin oder dem Anwärter ein zusammenfassendes Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der einzelnen Bewertungen und die Durchschnittsrangpunktzahl aufgeführt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GtDFmEloAufklVDV/36#abs-2 (2) Bei der Ermittlung der Durchschnittsrangpunktzahl entsprechend § 55 zählen alle bewerteten praktischen Ausbildungsabschnitte einfach.

§ 35 § 37