Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen
GrundWertVO NRW§ 56 Übersichten
Stand: 26.08.2026
Anlage 1 stellt in einer tabellarischen Übersicht die Aufgaben und die entsprechenden Zuständigkeiten nach Teil 3 und 4, Anlage 2 die entsprechenden Ermittlungsstichtage und Lieferfristen nach Teil 3 Abschnitt 3 dar.