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§ 56 GrundWertVO NRW (Nordrhein-Westfalen) — Übersichten

Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anlage 1 stellt in einer tabellarischen Übersicht die Aufgaben und die entsprechenden Zuständigkeiten nach Teil 3 und 4, Anlage 2 die entsprechenden Ermittlungsstichtage und Lieferfristen nach Teil 3 Abschnitt 3 dar.