Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen
GrundWertVO NRW§ 47 Sonstige Bewertungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-1 (1) Sonstige Bewertungen werden nach Nummer 10 der Anlage 3 erstattet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-2 (2) Sonstige Bewertungen sind Amtshandlungen im Sinne des § 45 Absatz 2.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-3 (3) Sonstige Gutachten über Miet- und Pachtwerte über § 45 Absatz 3 hinaus können auf Antrag einer Vertragspartei erstattet werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-4 (4) Sonstige Wertauskünfte und Stellungnahmen über Grundstückswerte werden auf Antrag von Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erstattet.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-5 (5) § 45 Absatz 7 und 8 gilt entsprechend.
Teil 4
Aufgabenzuordnung
Abschnitt 1
Gutachterausschüsse