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GrundWertVO NRW

§ 47 Sonstige Bewertungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-1 (1) Sonstige Bewertungen werden nach Nummer 10 der Anlage 3 erstattet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-2 (2) Sonstige Bewertungen sind Amtshandlungen im Sinne des § 45 Absatz 2.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-3 (3) Sonstige Gutachten über Miet- und Pachtwerte über § 45 Absatz 3 hinaus können auf Antrag einer Vertragspartei erstattet werden.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-4 (4) Sonstige Wertauskünfte und Stellungnahmen über Grundstückswerte werden auf Antrag von Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erstattet.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GrundWertVO%20NRW/47#abs-5 (5) § 45 Absatz 7 und 8 gilt entsprechend.

Teil 4

Aufgabenzuordnung

Abschnitt 1

Gutachterausschüsse

§ 46 § 48