Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung von Gemeindegrenzen
GrenzÄndVO§ 6 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 20. April 1994
Der Staatsminister des Innern
In Vertretung
Hubert Wicker
Staatssekretär