Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GradV · GVBl.II/00, [Nr. 18] S.325
Graduiertenförderungsverordnung (GradV)
8 Normen · Ausgangsfassung vom 15.09.2000 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Förderung von Promotionen und künstlerischen Entwicklungsvorhaben
- § 2 Art und Umfang der Förderung
- § 3 Gesamtdauer der Förderung
- § 4 Widerruf der Förderung
- § 5 Vergabeverfahren
- § 6 Vergabekommission
- § 7 Tutorien
- § 8 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 83 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.34)
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Historischer Änderungsnachweis
15.02.2011 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 15.02.2011
§§ 1-4, §§ 5-7 geändert, § 5 (alt) aufgehoben, §§ 6-9 (alt) werden §§ 5-8 (neu)
GVBl. II 2011, Nr. 13
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Historischer Änderungsnachweis
14.04.2009 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 14.04.2009, Artikel 1
§§ 2, 5-7 geändert
GVBl. II 2009, Nr. 12, S. 180
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).