Gesetze / Grunderwerbsteuergesetz GrEStG (XXXX) §§ 25 bis 27 (weggefallen) SteuerrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 25 bis 27 GrEStG 1983 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 25 bis 27 GrEStG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm