Art 51 Anwendungsbereich
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 178
Nach Gewicht
- BVerfG, 06.11.2019 – 1 BvR 16/13Recht auf Vergessen I - Grundrechte des GG als primärer Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Anwendung von unionsrechtlich teilharmonisiertem Fachrecht (hier: datenschutzrechtliches Medienprivileg) - Zur Reichweite des Schutzes der äußerungsrechtlichen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Gefährdungen durch die Verbreitung personenbezogener Berichte und Informationen als Teil öffentlicher Kommunikation in einem Online-PressearchivZitiert von 80
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 – 11 S 1069/10Zitiert von 5
- VG Freiburg, 13.03.2013 – 1 K 454/11Zitiert von 4
- BVerfG, 18.08.2020 – 1 BvQ 82/20Erfolgloser Eilantrag eines mittelbar überwiegend in kommunaler Hand liegenden, privatrechtlich organisierten Unternehmens gegen das Kohleausstiegsgesetz - mangelnde Grundrechtsfähigkeit - kein Anlass für eine abweichende Beurteilung der Grundrechtsberechtigung von staatlichen oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen aufgrund von UnionsrechtZitiert von 13
- BVerfG, 29.09.2025 – 2 BvR 934/19Zum Verhältnis zwischen unional teildeterminiertem Antidiskriminierungsrecht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, 137 Abs 3 S 1 WRV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts - Konkretisierung der bisherigen Maßstäbe des religiösen Selbstbestimmungsrechts mit Auswirkung auf Auslegung der § 11 iVm §§ 1, 2, 7 und 9 AGG - hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch fachgerichtliche Zubilligung einer Entschädigung wegen Ungleichbehandlung bei einer StellenbesetzungZitiert von 2
- VG Köln, 20.04.2018 – 9 K 7417/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 28.04.2026 – 10 C 7.24Abfallbesitz und "wilder Müll" auf frei zugänglichem Grundstück
- OVG NRW, 09.10.2025 – 13 B 343/25Zitiert von 2
- BVerfG, 23.09.2025 – 1 BvR 1796/23Verfassungswidrigkeit der Altersgrenze von 70 Jahren nach § 47 Nr 2 Var 1, § 48a BNotO, soweit Anwaltsnotariat betroffen ist - Altersgrenze unter gegebenen Umständen nicht mehr angemessen und damit unverhältnismäßig - Unvereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG - Fortgeltung bis 30.06.2026Zitiert von 14
178 Entscheidungen zu Art 51 GRCh →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 51 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/51#abs-1 (1) Diese Charta gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union. Dementsprechend achten sie die Rechte, halten sie sich an die Grundsätze und fördern sie deren Anwendung entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten und unter Achtung der Grenzen der Zuständigkeiten, die der Union in den Verträgen übertragen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/51#abs-2 (2) Diese Charta dehnt den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben.