Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
GntVDDVCSVDV§ 71 Protokoll zu Präsentation und Disputation
Stand: 01.10.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/71#abs-1 (1) Über die Präsentation und Disputation ist ein Protokoll anzufertigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/71#abs-2 (2) Aus dem Protokoll müssen Gegenstand, Verlauf und Ergebnis der Präsentation und Disputation hervorgehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/71#abs-3 (3) Das Protokoll ist von den Prüfenden zu bestätigen.