Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

GntVDDVCSVDV

§ 71 Protokoll zu Präsentation und Disputation

Stand: 01.10.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/71#abs-1 (1) Über die Präsentation und Disputation ist ein Protokoll anzufertigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/71#abs-2 (2) Aus dem Protokoll müssen Gegenstand, Verlauf und Ergebnis der Präsentation und Disputation hervorgehen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/71#abs-3 (3) Das Protokoll ist von den Prüfenden zu bestätigen.

§ 70 § 72