Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

GntDBwVVDV

§ 27 Laufbahnprüfung und Bestandteile

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/27#abs-1 (1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/27#abs-2 (2) Die Bachelorprüfung besteht aus

1.
den Modulprüfungen sowie aus
2.
der Abschlussarbeit.
§ 26 § 28