Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
GntDBwVVDV§ 25 Durchführungsort der Praxismodule
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/25#abs-1 (1) Die Praxismodule I bis III finden in einer Oberbehörde oder einer Unterbehörde der Bundeswehrverwaltung statt. Sie werden von der Einstellungsbehörde im Einvernehmen mit der Hochschule organisiert und durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/25#abs-2 (2) Das Praxismodul IV wird vom Bundessprachenamt an der Hochschule durchgeführt.