Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

GntDBwVVDV

§ 25 Durchführungsort der Praxismodule

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/25#abs-1 (1) Die Praxismodule I bis III finden in einer Oberbehörde oder einer Unterbehörde der Bundeswehrverwaltung statt. Sie werden von der Einstellungsbehörde im Einvernehmen mit der Hochschule organisiert und durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/25#abs-2 (2) Das Praxismodul IV wird vom Bundessprachenamt an der Hochschule durchgeführt.

§ 24 § 26