Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
GntDAIVVDV§ 7a Nutzung digitaler Lehrformate
Bis zum 31. Dezember 2024 können nach Entscheidung der Hochschule digitale Lehrformate genutzt werden
Änderungsverlauf
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15.12.2022 Ausfertigung
§ 7a geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 2022 (BGBl. I 2862)
BGBl. 2022 I S. 2862
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 7a geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3552)
BGBl. 2021 I S. 3552
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