Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
GntDAIVVDV§ 12 Modulprüfungen im Hauptstudium
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-1 (1) In jedem Modul des Hauptstudiums ist eine Prüfung abzulegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-2 (2) Modulprüfungen in den Fachstudien werden als Klausur mit einer Bearbeitungszeit von 240 Minuten oder als sonstiger Leistungstest durchgeführt. Eine Modulprüfung kann aus mehreren Prüfungsteilen bestehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-3 (3) Sechs Module der Kompetenzbereiche 1 bis 6 (§ 7 Absatz 3) werden jeweils mit einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von 240 Minuten abgeschlossen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-4 (4) In den übrigen Modulen der Fachstudien wird nach Ermessen der Lehrkraft einer der folgenden Leistungstests durchgeführt:
Soweit sich ein Leistungstest hierfür eignet, können Prüfungsaufgaben elektronisch gestellt, bearbeitet und bewertet werden. Die Hochschule gewährleistet die Integrität und Authentizität der Daten und die automatische Protokollierung und stellt sicher, dass die Daten eindeutig identifiziert und unverwechselbar und dauerhaft den Studierenden zugeordnet werden können.
Permalink zu Abs. 4arecht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-4a (4a) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-5 (5) Die Klausuren sind anstelle des Namens mit einer Kennziffer zu versehen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-6 (6) Im Modul „Diplomarbeit“ stellt die Anfertigung der Diplomarbeit die Prüfung dar.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-7 (7) Modulprüfungen in den Praktika bestehen aus einem Praktikumsbericht und einem Rundgespräch. Daneben fließt in die Bewertung des Moduls auch die Praktikumsbeurteilung nach § 8 Absatz 4 ein. Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/GntDAIVAPrV/12#abs-8 (8) (weggefallen)