Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 57j Verteilung der Geschäftsanteile
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Schleswig, 03.04.2024 – 2 Wx 57/23
- BFH, 09.11.2010 – IX R 24/09Steuerliche Konsequenzen einer nicht verhältniswahrenden Verschmelzung auf Anteilseignerebene - Keine Entstehung von Bezugsrechten infolge einer verschmelzungsdurchführenden Kapitalerhöhung - Folgen einer Kapitalerhöhung zur Durchführung der VerschmelzungZitiert von 9
- OLG Brandenburg, 13.04.2022 – 4 U 123/21Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 16.07.2019 – 5 U 84/18Zitiert von 4
- FG Köln, 26.05.2009 – 8 K 335/07
- FG Münster, 18.10.2007 – 3 K 3325/05 Erb
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die neuen Geschäftsanteile stehen den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Geschäftsanteile zu. Ein entgegenstehender Beschluß der Gesellschafter ist nichtig.