Gesetze / Herne-Gleichstellungsverordnung
GlPrZHerneV 2026§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Stand: 01.10.2026
Die vom 1. Oktober 2026 bis zum Ablauf des 30. September 2034 von der Hiberniaschule Herne erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:
| Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Hiberniaschule Herne | Ausbildungsberuf entsprechend Anlage A oder Anlage B der Handwerksordnung, für den gleichgestellt wird |
|---|---|
| Abschlussprüfung als Damenschneider und Damenschneiderin | Maßschneider und Maßschneiderin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 19 der Handwerksordnung „Maßschneider“ für den Schwerpunkt Damen |
| Abschlussprüfung als Tischler und Tischlerin | Tischler und Tischlerin im Gewerbe der Anlage A Nummer 27 der Handwerksordnung „Tischler“ |