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# § 1 GlPrZHerneV 2026 — Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Herne-Gleichstellungsverordnung  
Stand: 01.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die vom 1. Oktober 2026 bis zum Ablauf des 30. September 2034 von der Hiberniaschule Herne erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:

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Bezeichnung des Prüfungszeugnissesder Hiberniaschule Herne	Ausbildungsberufentsprechend Anlage A oder Anlage B der Handwerksordnung,für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Damenschneider und Damenschneiderin	Maßschneider und Maßschneiderin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 19 der Handwerksordnung „Maßschneider“ für den Schwerpunkt Damen
Abschlussprüfung als Tischler und Tischlerin	Tischler und Tischlerin im Gewerbe der Anlage A Nummer 27 der Handwerksordnung „Tischler“
```

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Zitiervorschlag: § 1 GlPrZHerneV 2026

Datenquelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 01.10.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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