Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz

GtDBwBrandschutzVDV

§ 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GfwtDBwVDV/8#abs-1 (1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Anforderungen erfüllen:

1.
die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) in den folgenden Kompetenzbereichen:
a)
Selbstkompetenz,
b)
Methodenkompetenz,
c)
Fachkompetenz,
d)
Sozialkompetenz sowie
e)
Führungs- und Managementkompetenz sowie
2.
die Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie an die individuelle Trainierbarkeit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GfwtDBwVDV/8#abs-2 (2) Im Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst nach § 3 Nummer 2 ist im Rahmen der Feststellung der Fachkompetenz Eignung für einen ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiengang festzustellen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GfwtDBwVDV/8#abs-3 (3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

§ 7 § 9