Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz
GtDBwBrandschutzVDV§ 32 Bestandteile
Stand: 10.06.2019
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer praktischen Prüfung und
3.
einer mündlichen Prüfung.