Gesetze / Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung GewStDV (XXXX) §§ 17 und 18 (weggefallen) SteuerrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 17 und 18 GewStDV 1955 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 17 und 18 GewStDV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm