§ 41 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Für § 41 GewO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 41 GewO →
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- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2013 – 6 S 1172/13Zitiert von 10
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