Gesetze / Landesrecht Bayern / GesV · GVBl. S. 326, BayRS 2120-10-G
Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung und den öffentlichen Gesundheitsschutz
8 Normen · Ausgangsfassung vom 14.11.2016 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- § 2 Zulässige Anzahl an Cannabis-Anbauvereinigungen
- § 3 Gerichtsärztliche Dienste
- § 4 Vollzug der Internationalen Gesundheitsvorschriften
- § 4a (aufgehoben)
- § 5 Erweiterung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz
- § 6 Übergangsvorschrift
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
19.05.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Mai 2026 (GVBl. S. 301)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.