Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die staatliche Gesundheitsverwaltung und den öffentlichen Gesundheitsschutz
GesV§ 4a (aufgehoben)
Stand: 25.08.2026
Für § 4a GesV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.