Gesetze / Gesundheitsschutz-Bergverordnung
GesBergV§ 14 Unterrichtung
Stand: 10.06.2019
Der Unternehmer hat allen in seinem Betrieb tätigen Personen die Vorschriften dieser Verordnung zur Kenntnis zu bringen, soweit sie davon betroffen sind.
Gesetze / Gesundheitsschutz-Bergverordnung
GesBergVStand: 10.06.2019
Der Unternehmer hat allen in seinem Betrieb tätigen Personen die Vorschriften dieser Verordnung zur Kenntnis zu bringen, soweit sie davon betroffen sind.