Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin
GerüstbAusbV 2000§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 05.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft.