Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenG§ 66a Kündigung im Insolvenzverfahren
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 26.04.2018 – IX ZR 56/17Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Mitglieds einer Wohnungsgenossenschaft: Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung des Mitgliedschaft des Schuldners durch den InsolvenzverwalterZitiert von 1
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Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Mitglieds eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt, so kann der Insolvenzverwalter das Kündigungsrecht des Mitglieds an dessen Stelle ausüben.