Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenG§ 35 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
Stand: 10.06.2019
Die für Mitglieder des Vorstands gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Mitgliedern.
Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenGStand: 10.06.2019
Die für Mitglieder des Vorstands gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Mitgliedern.