Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen§ 45 (aufgehoben)
Stand: 26.08.2026
Für § 45 Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.