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Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien

§ 56 Änderung des Eingliederungsgesetzes Görlitz/Hoyerswerda/Plauen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Das Gesetz zur Eingliederung von Gemeinden und Gemeindeteilen in die Städte Görlitz, Hoyerswerda und Plauen ( Eingliederungsgesetzes Görlitz/Hoyerswerda/Plauen ) vom 24. August 1998 (SächsGVBl. S. 464) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a)

In Absatz 1 Nr. 3 Buchst. b Doppelbuchst. cc) wird die Bezeichnung „76/18“ durch die Bezeichnung „76/19“ ersetzt.

b)

In Absatz 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. cc) wird nach der Zahl „71“ das Komma und die Zahl „91“ gestrichen.

2. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)

Satz 2 wird gestrichen.

b)

Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.

3. § 19 Satz 2 wird wie folgt gefaßt:

„Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.“

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