Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien§ 56 Änderung des Eingliederungsgesetzes Görlitz/Hoyerswerda/Plauen
Stand: 26.08.2026
Das Gesetz zur Eingliederung von Gemeinden und Gemeindeteilen in die Städte Görlitz, Hoyerswerda und Plauen ( Eingliederungsgesetzes Görlitz/Hoyerswerda/Plauen ) vom 24. August 1998 (SächsGVBl. S. 464) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 Nr. 3 Buchst. b Doppelbuchst. cc) wird die Bezeichnung „76/18“ durch die Bezeichnung „76/19“ ersetzt.
b)
In Absatz 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. cc) wird nach der Zahl „71“ das Komma und die Zahl „91“ gestrichen.
2. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a)
Satz 2 wird gestrichen.
b)
Der bisherige Satz 3 wird Satz 2.
3. § 19 Satz 2 wird wie folgt gefaßt:
„Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.“