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Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien§ 5 Verwaltungseinheit Lauta
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Oberlausitz-Niederschlesien/5#abs-1 (1) Aus der Gemeinde Elsterheide werden von der Gemarkung Tätzschwitz in die Gemeinde Laubasch eingegliedert:
1. von der Flur 3 die Flurstücke 94/4, 97/1, 97/12, 97/17, 97/20, 97/21, 97/22, 100, 101,
2. von der Flur 4 das Flurstück 23/2,
3. von der Flur 7
a)
von Flurstück 1/8 der Teil östlich der vom südwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 23/2 der Flur 4 zu dem am nächsten dem Vermessungspunkt 54 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 verlaufenden Linie sowie weiterhin der Teil von Flurstück 1/8 östlich der von dem am nächsten dem Vermessungspunkt 39 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 zu dem gegenüberliegenden nordöstlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 1 der Flur 8 verlautenden Linie,
b)
von Flurstück 1/1 der Teil östlich der von dem am nächsten dem Vermessungspunkt 54 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 zu dem am nächsten dem Vermessungspunkt 39 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 verlautenden Linie,
4. die Flur 8.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Oberlausitz-Niederschlesien/5#abs-2 (2) Aus der Gemeinde Elsterheide werden von der Gemarkung Tätzschwitz in die Stadt Lauta eingegliedert:
1. von der Flur 5
a)
die Flurstücke 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27,
b)
von Flurstück 2/5 der Teil südlich der vom südwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 2/4 zum nächsten westlich der Schnittstelle der geraden Verlängerung der südlichen Grenzlinie des Flurstücks 2/4 mit der Grenze des Flurstücks 2/1 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 2/1 verlautenden Linie,
2. von der Flur 6 die Flurstücke 1/3 und 1/4,
3. von der Flur 7 alle Flurstücke, mit Ausnahme des Flurstücks 1/4 und der Teile der Flurstücke 1/1 und 1/8, die gemäß Absatz 1 Nr. 3 in die Gemeinde Laubasch eingegliedert werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Oberlausitz-Niederschlesien/5#abs-3 (3) Aus der Gemeinde Laubasch werden von der Gemarkung Laubasch von der Flur 2 die Flurstücke 1, 2, 3, 4/1, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 20, 21, 22/1, 23, 24, 25, 26, 27/2, 28, 29, 30/3, 31, 32/5 und 32/22 in die Gemeinde Elsterheide eingegliedert.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Oberlausitz-Niederschlesien/5#abs-4 (4) Aus der Stadt Lauta werden von der Gemarkung Lauta von der Flur 2 in die Gemeinde Elsterheide eingegliedert:
1. das Flurstück 437/1,
2. von Flurstück 335/2 der Teil östlich der östlichen Grenzlinie des Flurstücks 334/2.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Oberlausitz-Niederschlesien/5#abs-5 (5) Die Gemeinde Laubasch hat mit der Stadt Lauta und der Gemeinde Leippe-Torno den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.