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# § 5 Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen) — Verwaltungseinheit Lauta

Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Aus der Gemeinde Elsterheide werden von der Gemarkung Tätzschwitz in die Gemeinde Laubasch eingegliedert:

1. von der Flur 3 die Flurstücke 94/4, 97/1, 97/12, 97/17, 97/20, 97/21, 97/22, 100, 101,

2. von der Flur 4 das Flurstück 23/2,

3. von der Flur 7

a)

von Flurstück 1/8 der Teil östlich der vom südwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 23/2 der Flur 4 zu dem am nächsten dem Vermessungspunkt 54 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 verlaufenden Linie sowie weiterhin der Teil von Flurstück 1/8 östlich der von dem am nächsten dem Vermessungspunkt 39 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 zu dem gegenüberliegenden nordöstlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 1 der Flur 8 verlautenden Linie,

b)

von Flurstück 1/1 der Teil östlich der von dem am nächsten dem Vermessungspunkt 54 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 zu dem am nächsten dem Vermessungspunkt 39 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 1/8 verlautenden Linie,

4. die Flur 8.

(2) Aus der Gemeinde Elsterheide werden von der Gemarkung Tätzschwitz in die Stadt Lauta eingegliedert:

1. von der Flur 5

a)

die Flurstücke 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27,

b)

von Flurstück 2/5 der Teil südlich der vom südwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 2/4 zum nächsten westlich der Schnittstelle der geraden Verlängerung der südlichen Grenzlinie des Flurstücks 2/4 mit der Grenze des Flurstücks 2/1 gelegenen Grenzpunkt des Flurstücks 2/1 verlautenden Linie,

2. von der Flur 6 die Flurstücke 1/3 und 1/4,

3. von der Flur 7 alle Flurstücke, mit Ausnahme des Flurstücks 1/4 und der Teile der Flurstücke 1/1 und 1/8, die gemäß Absatz 1 Nr. 3 in die Gemeinde Laubasch eingegliedert werden.

(3) Aus der Gemeinde Laubasch werden von der Gemarkung Laubasch von der Flur 2 die Flurstücke 1, 2, 3, 4/1, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 20, 21, 22/1, 23, 24, 25, 26, 27/2, 28, 29, 30/3, 31, 32/5 und 32/22 in die Gemeinde Elsterheide eingegliedert.

(4) Aus der Stadt Lauta werden von der Gemarkung Lauta von der Flur 2 in die Gemeinde Elsterheide eingegliedert:

1. das Flurstück 437/1,

2. von Flurstück 335/2 der Teil östlich der östlichen Grenzlinie des Flurstücks 334/2.

(5) Die Gemeinde Laubasch hat mit der Stadt Lauta und der Gemeinde Leippe-Torno den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.

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Zitiervorschlag: § 5 Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Sachsen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.) verkündete Fassung. Stand: 26.08.2026.

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