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Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien

§ 30 Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsamen Verwaltungsämtern

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit entstanden sind und die bis zur Verkündung dieses Gesetzes keine Anpassung nach § 78 SächsKomZG vorgenommen haben, sind aufgelöst.

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