Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien§ 30 Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsamen Verwaltungsämtern
Stand: 26.08.2026
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit entstanden sind und die bis zur Verkündung dieses Gesetzes keine Anpassung nach § 78 SächsKomZG vorgenommen haben, sind aufgelöst.