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§ 30 Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen) — Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsamen Verwaltungsämtern

Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit entstanden sind und die bis zur Verkündung dieses Gesetzes keine Anpassung nach § 78 SächsKomZG vorgenommen haben, sind aufgelöst.