Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge§ 47 Verwaltungseinheit Lugau/Erzgeb.
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/47#abs-1 (1) Die Gemeinde Ursprung wird in die Gemeinde Erlbach-Kirchberg eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/47#abs-2 (2) Die Gemeinde Niederwürschnitz hat mit der Stadt Lugau/Erzgeb. und der Gemeinde Erlbach-Kirchberg den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.