(1) Die Gemeinde Ursprung wird in die Gemeinde Erlbach-Kirchberg eingegliedert.
(2) Die Gemeinde Niederwürschnitz hat mit der Stadt Lugau/Erzgeb. und der Gemeinde Erlbach-Kirchberg den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.