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§ 47 Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge (Sachsen) — Verwaltungseinheit Lugau/Erzgeb.

Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Ursprung wird in die Gemeinde Erlbach-Kirchberg eingegliedert.

(2) Die Gemeinde Niederwürschnitz hat mit der Stadt Lugau/Erzgeb. und der Gemeinde Erlbach-Kirchberg den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.