Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge§ 41 Verwaltungseinheit Stollberg/Erzgeb.
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/41#abs-1 (1) Die Gemeinde Beutha wird in die Stadt Stollberg/Erzgeb. eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/41#abs-2 (2) Die Gemeinde Niederdorf hat mit der Stadt Stollberg/Erzgeb. und der Gemeinde Brünlos den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.