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Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge

§ 41 Verwaltungseinheit Stollberg/Erzgeb.

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/41#abs-1 (1) Die Gemeinde Beutha wird in die Stadt Stollberg/Erzgeb. eingegliedert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/41#abs-2 (2) Die Gemeinde Niederdorf hat mit der Stadt Stollberg/Erzgeb. und der Gemeinde Brünlos den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.

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