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§ 41 Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge (Sachsen) — Verwaltungseinheit Stollberg/Erzgeb.

Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Beutha wird in die Stadt Stollberg/Erzgeb. eingegliedert.

(2) Die Gemeinde Niederdorf hat mit der Stadt Stollberg/Erzgeb. und der Gemeinde Brünlos den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.