Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge§ 27 Verwaltungseinheit Rochlitz
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinde Seelitz hat mit der Großen Kreisstadt Rochlitz und den Gemeinden Königsfeld und Zettlitz den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.