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§ 27 Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge (Sachsen) — Verwaltungseinheit Rochlitz

Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinde Seelitz hat mit der Großen Kreisstadt Rochlitz und den Gemeinden Königsfeld und Zettlitz den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.