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Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge

§ 12 Verwaltungseinheit Seiffen/Erzgeb.

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/12#abs-1 (1) Die Gemeinden Deutscheinsiedel und Deutschneudorf werden zur Gemeinde Deutschneudorf vereinigt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/12#abs-2 (2) Zwischen der Gemeinde Seiffen/Erzgeb. als erfüllender Gemeinde sowie den Gemeinden Deutschneudorf und Heidersdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.

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