Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge§ 12 Verwaltungseinheit Seiffen/Erzgeb.
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/12#abs-1 (1) Die Gemeinden Deutscheinsiedel und Deutschneudorf werden zur Gemeinde Deutschneudorf vereinigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Gemeindegebietsreformgesetz%20Chemnitz-Erzgebirge/12#abs-2 (2) Zwischen der Gemeinde Seiffen/Erzgeb. als erfüllender Gemeinde sowie den Gemeinden Deutschneudorf und Heidersdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.