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§ 12 Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge (Sachsen) — Verwaltungseinheit Seiffen/Erzgeb.

Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Deutscheinsiedel und Deutschneudorf werden zur Gemeinde Deutschneudorf vereinigt.

(2) Zwischen der Gemeinde Seiffen/Erzgeb. als erfüllender Gemeinde sowie den Gemeinden Deutschneudorf und Heidersdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.