Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GemStrÄndFördG · GVBl.I/18, [Nr. 22] S.17

Gesetz zu finanziellen Hilfen und zur Schaffung von Ausnahmeregelungen zur Erleichterung von freiwilligen Zusammenschlüssen zur Vergrößerung der Strukturen auf gemeindlicher Ebene und zur Verringerung der Anzahl der hauptamtlichen Verwaltungen auf der gemeindlichen Ebene (Gemeindestrukturänderungsförderungsgesetz - GemStrÄndFördG)

7 Normen · ausgefertigt 15.10.2018 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
  2. § 2Einmalkostenpauschale
  3. § 3Teilentschuldung
  4. § 4Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes
  5. § 12Regelung unterschiedlicher Steuersätze in Gemeindestrukturänderungsverträgen
  6. § 13Verzicht auf Neuwahlen von kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten
  7. § 14Wechsel einer bisher amtsfreien Gemeinde in ein bestehendes Amt

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 6 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 2 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.