Gesetze / Gemeindefinanzreformgesetz
GemFinRefG§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Stand: 10.06.2019
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.