Gesetze / Gemeindefinanzreformgesetz

GemFinRefG

§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.

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